Baurecht

Umsatzsteuer auf nicht erbrachte Bauleistungen nach Kündigung

13. Mai 2025

Auch die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach Kündigung kann umsatzsteuerpflichtig sein.

Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13. Mai 2025 (21 U 8/25): Entschied nach Europäischer Gerichtshof (EuGH)-Rechtsprechung, dass auch Vergütungen für nicht erbrachte Bauleistungen nach einer Vertragskündigung umsatzsteuerpflichtig sein können.

Hinweis: Bau- und Architektenverträge müssen hinsichtlich Umsatzsteuer bei Kündigungen geprüft werden.

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