Baurecht – Rechtssicherheit von der Planung bis zur Fertigstellung Bauen ist komplex – ob privates Wohnhaus, gewerbliches Projekt oder öffentlicher Auftrag. Technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen greifen ineinander. Wir unterstützen Bauherren, Architekten, Handwerksbetriebe und Projektentwickler in allen Phasen eines Bauvorhabens – vorausschauend, lösungsorientiert und streitvermeidend.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten – vom Bauherrn über den Unternehmer bis zum Architekten.
Unsere Leistungen umfassen:
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Vertragsgestaltung und Prüfung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen (nach BGB und VOB/B)
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Begleitung während der Bauphase – Beratung bei Bauverzögerungen, Mängeln und Nachträgen
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Abnahme, Mängel und Gewährleistung – rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
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Vergütungsfragen und Nachträge – Prüfung von Zahlungsansprüchen, Abschlagsrechnungen und Nachtragsforderungen
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Vertretung in Bauprozessen und Schiedsverfahren
Öffentliches Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie auch in Fragen der baurechtlichen Genehmigungen und Planungen:
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nachbarrechtliche Einwendungen und Widersprüche
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Denkmalschutz und Umweltrechtliche Auflagen
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir begleiten Architekten und Ingenieure in allen rechtlichen Belangen ihrer Tätigkeit:
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HOAI-Honorarrecht
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Haftungsfragen und Urheberrechte am Bauwerk
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Beratung bei Leistungsstörungen oder Vertragsbeendigung
Warum zu uns?
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Praxisnahe Lösungen: Wir kennen die Realität auf der Baustelle – und übersetzen sie in klare rechtliche Strategien.
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Konfliktvermeidung und Streitlösung: Ziel ist immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung – notfalls auch konsequent vor Gericht.
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Fachkundige Begleitung: Erfahrung in der Beratung von Bauherren, Planern und Unternehmen im gesamten Bauprozess.
