Familien und Erbrecht

Familienrecht

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Partnerschaft und Familie.
Unsere Leistungen im Familienrecht umfassen insbesondere:

  • Scheidung und Trennung: Beratung und Vertretung im gesamten Scheidungsverfahren, einschließlich Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt.

  • Unterhalt: Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt.

  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Regelung elterlicher Verantwortung und Umgangskontakte im Sinne des Kindeswohls.

  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge: Vorsorgende Gestaltung zur Absicherung beider Partner.

Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die fair, nachhaltig und praktikabel sind – möglichst einvernehmlich, aber durchsetzungsstark, wenn es notwendig wird.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschieht – und wie Nachlässe gerecht verteilt werden.
Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten:

  • Testament und Erbvertrag: Gestaltung individueller und rechtssicherer letztwilliger Verfügungen.

  • Erbfolge und Pflichtteil: Beratung zur gesetzlichen Erbfolge sowie Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

  • Erbengemeinschaften: Unterstützung bei der Auseinandersetzung gemeinsamer Nachlässe.

  • Nachlassregelung und Erbscheinsverfahren: Begleitung bei der Abwicklung von Nachlässen und gerichtlichen Verfahren.

Wir helfen Ihnen, Streit zu vermeiden – und falls nötig, Ihr Recht konsequent zu wahren.