Unsere Leistungen im Kirchenrecht
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Kirchliches Dienstrecht: Beratung bei Fragen zur Anstellung, Beendigung oder Disziplinarmaßnahmen im kirchlichen Dienst (z. B. nach dem kirchlichen Arbeitsrecht – KAVO, AVR).
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Status- und Disziplinarverfahren: Unterstützung von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern bei innerkirchlichen Verfahren.
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Ehe- und Sakramentenrecht: Beratung zu Verfahren vor kirchlichen Gerichten, etwa bei Ehenichtigkeitsverfahren (Annullierungen) oder der Anerkennung kirchlicher Ehehindernisse.
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Ordensrecht und Kirchenmitgliedschaft: Begleitung bei Fragen zur Aufnahme, Entlassung oder Austritt aus kirchlichen Gemeinschaften.
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Kirchliche Vermögensverwaltung: Beratung kirchlicher Einrichtungen in Fragen des Eigentums, Stiftungsrechts und der Verwaltung kirchlicher Güter.
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Zusammenwirken von staatlichem und kirchlichem Recht: Unterstützung in Fällen, in denen kirchliche und staatliche Regelungen ineinandergreifen – etwa im Arbeits-, Schul- oder Familienrecht.
Unsere Arbeitsweise
Das Kirchenrecht erfordert neben juristischer Präzision ein tiefes Verständnis für die kirchliche Struktur, ihre Traditionen und ihr Selbstverständnis.
Wir verbinden rechtliche Fachkompetenz mit Achtung vor dem religiösen Kontext – mit dem Ziel, sachgerechte und respektvolle Lösungen zu finden.
Warum zu uns?
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Spezialisierte Expertise: Fundierte Kenntnisse im kanonischen und kirchlichen Arbeitsrecht.
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Vertrauliche Beratung: Sensible Themen verdienen absolute Diskretion.
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Brückenbauer zwischen Rechtssystemen: Wir verstehen sowohl das kirchliche als auch das staatliche Recht – und helfen, sie in Einklang zu bringen.
Unsere Leistungen im Kirchenrecht
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Kirchliches Dienstrecht: Beratung bei Fragen zur Anstellung, Beendigung oder Disziplinarmaßnahmen im kirchlichen Dienst (z. B. nach dem kirchlichen Arbeitsrecht – KAVO, AVR).
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Status- und Disziplinarverfahren: Unterstützung von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern bei innerkirchlichen Verfahren.
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Ehe- und Sakramentenrecht: Beratung zu Verfahren vor kirchlichen Gerichten, etwa bei Ehenichtigkeitsverfahren (Annullierungen) oder der Anerkennung kirchlicher Ehehindernisse.
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Ordensrecht und Kirchenmitgliedschaft: Begleitung bei Fragen zur Aufnahme, Entlassung oder Austritt aus kirchlichen Gemeinschaften.
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Kirchliche Vermögensverwaltung: Beratung kirchlicher Einrichtungen in Fragen des Eigentums, Stiftungsrechts und der Verwaltung kirchlicher Güter.
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Zusammenwirken von staatlichem und kirchlichem Recht: Unterstützung in Fällen, in denen kirchliche und staatliche Regelungen ineinandergreifen – etwa im Arbeits-, Schul- oder Familienrecht.
Unsere Arbeitsweise
Das Kirchenrecht erfordert neben juristischer Präzision ein tiefes Verständnis für die kirchliche Struktur, ihre Traditionen und ihr Selbstverständnis.
Wir verbinden rechtliche Fachkompetenz mit Achtung vor dem religiösen Kontext – mit dem Ziel, sachgerechte und respektvolle Lösungen zu finden.
Warum zu uns?
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Spezialisierte Expertise: Fundierte Kenntnisse im kanonischen und kirchlichen Arbeitsrecht.
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Vertrauliche Beratung: Sensible Themen verdienen absolute Diskretion.
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Brückenbauer zwischen Rechtssystemen: Wir verstehen sowohl das kirchliche als auch das staatliche Recht – und helfen, sie in Einklang zu bringen.
