Ehegatten und Kinder können seit Mai 2025 echte Doppelnamen führen.
Seit dem 1. Mai 2025 können Ehegatten einen aus ihren beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen – mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Für Familien: Das neue Namensrecht eröffnet insbesondere bei Eheschließung, Scheidung und für bereits bestehende Familien neue Gestaltungsmöglichkeiten.
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