Familienrecht

Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025: Mehr Möglichkeiten für Ehegatten und Kinder

01. Mai 2025

Ehegatten und Kinder können seit Mai 2025 echte Doppelnamen führen.

Seit dem 1. Mai 2025 können Ehegatten einen aus ihren beiden Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen – mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.

Für Familien: Das neue Namensrecht eröffnet insbesondere bei Eheschließung, Scheidung und für bereits bestehende Familien neue Gestaltungsmöglichkeiten.

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