Wann die Eintragung als eGbR nötig ist – besonders bei Immobilien-GbRs.
Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts wurde die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesetzlich ausdrücklich anerkannt und das Gesellschaftsregister eingeführt. Die dort eingetragene Gesellschaft führt den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“.
Besondere Bedeutung hat die Eintragung bei Gesellschaften, die über Grundbesitz oder andere registrierte Rechte verfügen. Bei Grundstücksgeschäften kann die vorherige Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister erforderlich sein.
Für Gesellschafter: Insbesondere bei Immobilien-GbRs sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine Eintragung als eGbR notwendig ist und ob der bestehende Gesellschaftsvertrag noch den aktuellen gesetzlichen Regelungen entspricht.
Betrifft Sie das?
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wir prüfen gern Ihren konkreten Fall.
