Familienrecht

Kindesunterhalt: Regelmäßige Anpassung des Mindestunterhalts

12. September 2026

Unterhaltstitel sollten bei geänderten Einkommens- oder Betreuungsverhältnissen überprüft werden.

Die Höhe des Kindesunterhalts wird regelmäßig an die gesetzlichen Mindestunterhaltsbeträge und die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für die konkrete Höhe sind neben dem Alter des Kindes insbesondere das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und die Betreuungsverhältnisse maßgeblich.

Für Eltern: Unterhaltstitel und bestehende Unterhaltsvereinbarungen sollten bei geänderten Einkommens- oder Betreuungsverhältnissen überprüft werden.

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