Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsverträge nach dem MoPeG überprüfen

12. September 2026

Ältere Verträge für GbR, OHG und KG sollten nicht ungeprüft weiterverwendet werden.

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat zahlreiche gesetzliche Regelungen für GbR, OHG und KG verändert. Bestehende Gesellschaftsverträge sollten deshalb daraufhin überprüft werden, ob Regelungen insbesondere zu Geschäftsführung, Vertretung, Beschlussfassung, Gewinnverteilung, Ausscheiden von Gesellschaftern und Nachfolge noch den Vorstellungen der Gesellschafter entsprechen.

Für Unternehmen und Gesellschafter: Gerade ältere Gesellschaftsverträge sollten nicht ungeprüft weiterverwendet werden.

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