Gebäudetyp-E-Gesetz und neuer § 246e BauGB: Was Bauherren und Projektentwickler wissen sollten.
Überblick „Recent Developments in German Construction Law (2025)“: u. a. Einführung des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“, neuer § 246e BauGB zur Beschleunigung von Wohnungsbau.
Für Mandanten: In Bauprojekten sind Genehmigungen, Bauleiterpflichten, Vertragsgestaltung in Wohnungsbau zunehmend dynamisch – frühzeitiges rechtliches Mitdenken lohnt.
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