Das Bürokratieentlastungsgesetz IV erleichtert Beschlüsse außerhalb der Gesellschafterversammlung.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurden seit dem 1. Januar 2025 verschiedene Formerfordernisse erleichtert. Auch im GmbH-Recht wurden Möglichkeiten zur Beschlussfassung außerhalb einer Gesellschafterversammlung vereinfacht.
Für GmbH-Gesellschafter: Beschlüsse können in geeigneten Fällen einfacher auf digitalem Weg vorbereitet und gefasst werden. Gesellschaftsvertragliche Vorgaben und gesetzliche Formerfordernisse sind dabei weiterhin zu beachten.
Betrifft Sie das?
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