Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher erheben – nach denselben Maßstäben wie bei Endverbrauchern.
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15. Juli 2025 (EnVR 1/24): Die Erhebung von Baukostenzuschüssen („Anschlussnutzer“ etc.) für Batteriespeicher (BESS = Battery Energy Storage Systems) durch Netzbetreiber ist zulässig – und diese müssen nach den gleichen Maßstäben berechnet werden wie bei Endverbrauchern.
Auswirkungen: Betreiber von Batteriespeichern sollten prüfen, ob Zuschüsse korrekt berechnet wurden. Bau- und Projektentwickler im Bereich Energie und Bau sollten Baukostenzuschüsse früh einplanen.
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