Arbeitsrecht

Verfall erdienter virtueller Optionen bei Eigenkündigung unwirksam

19. März 2025

Verfallklauseln für bereits erdiente virtuelle Optionsrechte bei Eigenkündigung sind unwirksam.

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 19. März 2025 (10 AZR 67/24): Verfallklauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die das Erlöschen bereits "gevesteter" (erdienter) virtueller Optionsrechte bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vorsehen, sind unwirksam.

Praxis-Hinweis: Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob ihnen zugesagte Optionen oder Bonusrechte korrekt behandelt wurden. Arbeitgeber sollten ihre Vergütungsmodelle prüfen.

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