Vorformulierte Klauseln, die eine Freistellung nach Kündigung pauschal erlauben, sind unwirksam.
BAG, Urteil vom 25. März 2026 (5 AZR 108/25): Eine vorformulierte Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber pauschal das Recht einräumt, einen Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam.
Für Arbeitgeber: Arbeitsverträge sollten darauf überprüft werden, ob sie zu weit gefasste Freistellungsklauseln enthalten. Eine Freistellung nach Ausspruch einer Kündigung sollte nicht allein auf eine pauschale Vertragsklausel gestützt werden.
Für Arbeitnehmer: Eine im Arbeitsvertrag vorgesehene Freistellungsmöglichkeit bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber nach einer Kündigung ohne Weiteres einseitig freistellen darf.
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