Der Arbeitgeber darf den Lohn nicht wegen fehlender Bewerbungen während der Kündigungsfrist kürzen.
BAG, Urteil vom 12. Februar 2025 (5 AZR 127/24): Entlassene Arbeitnehmer hatten während der Kündigungsfrist keine Pflicht, „aktiv“ nach einer neuen Stelle zu suchen in dem Sinne, dass der Arbeitgeber den Lohn wegen Nichtbewerbung kürzen darf.
Für Mandanten: Wer freigestellt wird, sollte wissen: oft besteht keine Verpflichtung zur aktiven Jobsuche in einer Weise, die den Lohn gefährdet.
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