Werden Ziele zu spät gesetzt, kann der Bonus als Schadensersatz verlangt werden.
BAG, Urteil vom 19. Februar 2025 (10 AZR 57/24): Wenn variable Vergütung (z. B. Bonus) vom Arbeitgeber nur sehr spät – z. B. nach ¾ der Leistungsperiode – Ziele gesetzt werden, kann der Anspruch auf Bonus als Schadensersatz durchsetzbar sein.
Für Arbeitgeber: Zielsetzungen und Bonusregelungen müssen rechtzeitig und klar etabliert sein.
Für Arbeitnehmer: Versäumte Fristen oder unklare Zielvorgaben können Anspruch begründen.
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