Arbeitsrecht

Bonus als Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

19. Februar 2025

Werden Ziele zu spät gesetzt, kann der Bonus als Schadensersatz verlangt werden.

BAG, Urteil vom 19. Februar 2025 (10 AZR 57/24): Wenn variable Vergütung (z. B. Bonus) vom Arbeitgeber nur sehr spät – z. B. nach ¾ der Leistungsperiode – Ziele gesetzt werden, kann der Anspruch auf Bonus als Schadensersatz durchsetzbar sein.

Für Arbeitgeber: Zielsetzungen und Bonusregelungen müssen rechtzeitig und klar etabliert sein.

Für Arbeitnehmer: Versäumte Fristen oder unklare Zielvorgaben können Anspruch begründen.

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